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Steuertipps BS

Die Saxer Steuertipps. Das Wichtigste in Kürze.

 

 

Wichtig:


Bitte teilen Sie uns alle im Jahr 2023 eingetretenen Änderungen mit, wie:

  • Kinder welche im 2023 geboren wurden oder seit 2023 bei Ihnen angemeldet sind
  • Wenn Kinder am 31.12.2023 nicht mehr in Ausbildung sind
  • Änderungen des Zivilstandes
  • Bei gerichtlichen Trennungen oder Scheidungen sind die Urteile hilfreich, bei freiwilligen Trennungen die Trennungsvereinbarungen
  • Schenkungen / Erbschaften (wann, vom wem / an wen, wie viel?)
  • Änderung der Erwerbstätigkeit (z.B. vorher 60%-Stelle, seit 1.7.2023 100%-Stelle
  • Kauf oder Verkauf von Wohneigentum

 

für Alle:


  • Original Steuererklärung 2023 mit Couvert ohne Beiblätter und Wegleitung
  • Abschlüsse per 31.12.2023 bzw. Zinsausweise aller Bank- und Postkonti im In- und Ausland
  • Steuerverzeichnisse oder Depotauszüge Ihrer Banken im In- und Ausland bei Besitz von Wertpapieren für 2023 oder per 31.12.2023
  • Bankspesen, Depotgebühren, Safegebühren usw. 2023
  • Gewinne aus inländischen Grossspielen wie Lotterien und Sportwetten sind bis zu einem Betrag von CHF 1 Mio. steuerfrei
  • allfällige Schuldzinsbescheinigungen für 2023 (siehe unten)
  • Krankheitskosten: Krankenkassenzusammenzug für die von Ihnen selbst bezahlten Kosten im 2023 (siehe unten)
  • Behinderungsbedingte Kosten z.B. bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim (siehe unten)
  • Unterstützungsabzug: Banküberweisungen bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei Auslandszahlungen ist oft auch der Nachweis der Unterstützungsbedürftigkeit einzureichen
  • Aufstellung / Belege über die im 2023 getätigten Spenden
  • Bescheinigung über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen per 31.12.2023

Für Erwerbstätige:


  • Lohnausweise, Bescheinigungen Arbeitslosenentschädigung, Taggeldbezüge, unterzeichnete Erfolgsrechnung bei Selbstständigerwerbenden für das Jahr 2023
  • zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit im 2023: Bestätigen Sie uns bitte, in welcher Zeit Sie kein Einkommen erzielt haben.
  • Belege für spezielle Berufsunkosten (Weiterbildungen, Mitgliederbeiträge für Berufsverbände, usw.) im 2023
  • evtl. Bestätigung des Arbeitgebers für die Benützung des Privatautos oder Mittagspause (siehe unten)
  • Beleg über allfällige Einkäufe im 2023 in die Pensionskasse
  • Bescheinigung 2023 über Ihre Beiträge der Säule 3a
  • Kostennachweis 2023 für die Kinderbetreuung durch Dritte (Kinderhort, Tagesheim usw.), sofern beide Eltern erwerbstätig, erwerbsunfähig (Nachweis notwendig) oder in der Ausbildung sind. Möglich für Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag.
  • Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit welche im vereinfachtem Abrechnungs-verfahren (z.B. für Putzfrauen) besteuert wurden, sind in der Steuererklärung 2023 nur informativ anzugeben. Stellen Sie uns bitte die Abrechnung 2023 der Ausgleichskasse zu.

für Rentner:


  • Rentenausweise 2023 Ihrer Pensionskasse oder Bankgutschrift Ihrer Rente
  • AHV/IV-Rentennachweise 2023 oder Gutschriftsanzeige einer Monatsrente (vor allem wichtig, wenn sich die Rente im 2023 verändert hat)
  • allfällig bezahlte AHV-Beiträge 2023 z.B. bei Frühpensionierten usw.
  • Bezüger von Hilflosenentschädigungen: aktuelle Verfügung der Ausgleichskasse zustellen (hier gibt es einen Pauschalabzug, sofern keine effektiven Kosten geltend gemacht werden).

Für Getrennt lebende / geschiedene Ehegatten:

 


  • Aufstellung über Alimente und die entsprechenden Banküberweisungen 2023
  • Aufstellung über die Kinderalimente 2023. Kinderalimente sind nur bis zum vollendeten 18. Altersjahr als Einkommen zu versteuern. Falls Sie über das 18. Altersjahr hinaus Alimente bezahlen müssen ist evt. ein Unterstützungsabzug möglich.
  • Alimente und Kinderalimente sind separat auszuweisen

Für Konkubinatspartner:

 


  • Alleinstehende mit gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt: Angaben darüber, ob Sie per 31.12.2023 mit einem/r KonkubinatspartnerIn zusammen gelebt haben. Falls ja, benötigen wir Name und Vorname des/r Konkubinatspartners/in

Unterlagen

Bankkonti und Wertschriften


Zins auf Sparguthaben und Gehaltskonti

Sämtliche Zinsen sind immer steuerpflichtiges Einkommen. Auf einige Erträge wird von der Bank ein Verrechnungssteuerabzug von 35 % abgezogen, welcher auf der definitiven kantonalen Steuerrechnung 2023 gutgeschrieben wird.

Aktien, Obligationen und Anlagefonds

Wenn Sie Wertschriften besitzen, legen Sie uns unbedingt einen Depotauszug per 31.12.2023 bei. Sollten Sie im 2023 Wertschriften verkauft oder gekauft haben, benötigen wir die entsprechenden Abrechnungen. Ein Steuerverzeichnis 2023 Ihrer Bank (Schweiz/Ausland) enthält alle notwendigen Informationen, in diesem Fall sind keine weiteren Unterlagen zuzustellen. Unsere Rechnung wird so billiger, allerdings bezahlen Sie bei Ihrer Bank ungefähr gleich viel wie bei uns für dieses Steuerverzeichnis. Aber bitte: Wenn Sie nur den Depotauszug beilegen, unbedingt alle Käufe und Verkäufe sowie die Depotgebühren belegen.

Berufskosten / Aus- und Weiterbildung


Die pauschalen Abzüge für Berufskosten nehmen wir automatisch vor.

  • Falls Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen, benötigen wir eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit Ihres Autos für die tägliche Arbeit. Ohne Bestätigung können wir nur einen Kilometer-Abzug für das Auto vornehmen, wenn Sie für Ihren Arbeitsweg (Hin- und Rückweg) mit den öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 2,5 Std. pro Tag benötigen. Am Besten reden Sie mit uns über dieses Thema. Bitte beachten Sie die Neuerungen am Anfang dieser Seite.
  • Abzug auswärtige Verpflegung. Dieser ist nur möglich mit einer Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie sich wegen zu kurzer Mittagspause nicht zu Hause verpflegen können. Massgebend sind 45 Minuten fürs Essen zu Hause sowie der Hin- und Rückweg. Falls Sie letztes Jahr eine derartige Bestätigung hatten, brauchen wir für den gleichen Arbeitgeber keine mehr.
  • Sonstige Berufskosten: Sie können uns Belege 2023 für Aus- und Weiterbildungen, Mitgliederbeiträge für Berufsverbände usw. zustellen. Erklärungen zu den Kosten sind meistens sehr hilfreich.

Krankheitskosten und behinderungsbedingte Kosten


Die selbst getragenen Krankheitskosten 2023 sind abzugsberechtigt, wenn der Betrag 5% des Reineinkommens übersteigt. Massgebend ist dabei das effektive Zahlungsdatum und nicht das Rechnungsdatum. Die Prämien sind nicht abzugsberechtigt.

Dazu können Sie:

  • Bei der Krankenkasse einen Auszug über die Selbstbehalte & Franchise bestellen (viele versenden diesen automatisch an alle Versicherten).
  • Zusätzlich abzugsberechtigt sind, sofern nicht über die Krankenkasse bereits abgerechnet: Zahnarztrechnungen, Brillen, Schuh-Einlagen usw., die im 2023 bezahlt wurden. Ohne Belege kein Abzug möglich.
  • Bei Aufenthalten in einem Alters- und Pflegeheim ist ein grosser Teil der Kosten abziehbar. Pflegestufe 2 sind als Krankheitskosten und ab Pflegestufe 3 sind diese als behinderungsbedingte Kosten zu deklarieren. Bitte verlangen Sie eine Jahresaufstellung für das Jahr 2023.
  • Lebensnotwendige Diätkosten bei Zöliakie oder Phenylketonurie rechtfertigen einen Pauschalabzug (Arztzeugnis ist beizulegen).

Auf vielen Krankenkassenzusammenzügen erscheinen „nicht versicherte Kosten“, welche ohne Detailbelege von der Steuerverwaltung meist nicht zum Abzug zugelassen werden.

Liegenschaftsbesitz / Grundbesitz im In- und Ausland


  • Aufstellung allfälliger Mietzinseinnahmen 2023 (Mietzinsen ohne Nebenkosten)
  • Ausland: Angaben über den Kaufpreis (Kopie Kaufvertrag)
  • Hypothekarzinsen für das Jahr 2023
  • Aufstellung und Belege für den Liegenschaftsunterhalt (Zahlungsdatum 2023)
  • bei Stockwerkeigentum: Damit wir feststellen können, ob für Sie der Pauschalabzug oder der Abzug der effektiven Kosten günstiger ist, benötigen wir die Abrechnung der STWE-Gemeinschaft für das Jahr 2023.
  • Unternutzung: Falls Sie nicht mehr alle Räume Ihres Eigenheimes nutzen, beraten wir Sie gerne.

Falls die effektiv angefallenen Kosten für den Liegenschaftsunterhalt im 2023 den Pauschalabzug übersteigen, können Sie:

  • uns alle Original-Rechnungen 2023 zusenden. Wir werden eine Liste über die abzugsberechtigten werterhaltenden Kosten erstellen (wird nach Aufwand abgerechnet) oder
  • uns eine selbst erstellte Aufstellung inkl. Rechnungen 2023 senden. In diesem Fall werden wir Ihre Zahlen ungeprüft in die Steuererklärung übernehmen. Diesbezügliche Anfragen der Steuerverwaltung werden wir an Sie weiterleiten.
  • Aufstellung / Belege Energiesparmassnahmen

Steuern sparen


Die allerbeste Möglichkeit, um legal Steuern zu sparen, sind sicher Einzahlungen in die Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse. Wir beraten Sie gerne.

 

Bitte beachten Sie


Unsere Firma hat bei den Steuerbehörden einen sehr guten Namen. Dies verdanken wir vor allem dem Umstand, dass wir korrekt arbeiten. Damit dies so bleibt, gehen wir allen Unklarheiten nach. Senden Sie uns daher lieber zuviel als zu wenig Unterlagen.

 

Rechnungen der Steuerverwaltung


Wenn Sie uns die letztjährige Steuerrechnung (inkl. Veranlagungsdetails) mitliefern, können wir kontrollieren, ob alle Abzüge akzeptiert wurden. Sollten Sie deutlich mehr bezahlen müssen, als von uns vorausgesagt, empfehlen wir Ihnen, uns die Rechnungen sofort nach Erhalt zuzusenden, damit wir mit der Steuerverwaltung Kontakt aufnehmen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen unseren Arbeitsaufwand in Rechnung stellen. Eine Einsprache ist nur innert 30 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet möglich und muss schriftlich erfolgen, sofern keine Einigung mit dem Sachbearbeiter der Steuerverwaltung gefunden werden kann.

Fristverlängerungen

 


Wir verlangen für alle unsere Kunden, für welche wir die Steuererklärung 2022 ausgefüllt haben, eine Gratis-Fristerstreckung bis zum 30.09.2024. Alle anderen Kunden sind für die Fristverlängerungen selbst verantwortlich.

Eine 2. Fristverlängerung (kostenpflichtig CHF 40.–) ab 1.10.2024 bis 31.12.2024 nehmen wir vor, wenn die Steuererklärung am 30.09.2024 bei uns ist, ansonsten kümmern Sie sich bitte darum. Besten Dank.

Fristen von sekundären Steuererklärungen (Zweitkanton) werden von uns nicht verlängert.

In eigener Sache


  • Kopien? – Nein danke! Es ist für uns einfacher, alle notwendigen Kopien selbst zu erstellen.
  • Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente und Unterlagen ohne Bostitch oder Büroklammern zu, dies erleichtert unseren Arbeitsablauf wesentlich! Danke.
  • Einzahlungen am Postschalter bitten wir Sie, wegen den anfallenden Gebühren, zu vermeiden. Sie können die Rechnung auch gerne direkt bei uns bezahlen (nur in bar).
  • Die Schweiz wird ab dem 1. Januar 2017 erstmals Daten sammeln und diese im 2018 mit über 100 Staaten austauschen.
  • Seit dem 01.01.2010 gibt es die Möglichkeit einer einmaligen straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ohne Bussenfolge. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits vielen Kunden dabei behilflich sein, wieder ein gutes Gewissen zu haben. Falls auch Sie „reinen Tisch machen wollen“, bitten wir Sie, mit Frau Schwarz oder Frau Krummenacher einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren.